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Erforderliche Unterlagen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Büsum und des Amtes Büsum-Wesselburen,

sehr geehrte Gäste,

 

Sie wissen, wen Sie heiraten möchten?

 

Sie wissen, wann und wo Sie heiraten möchten?

 

Dann sind wir Ihnen gerne bei den Formalitäten behilflich.

 

Eheschließungen sind montags - freitags nach Terminabsprache möglich.


Folgende Unterlagen sind von Ihnen zur Antragstellung bei Ihrem Heimatstandesamt vorzulegen (davon ausgegangen, dass Sie beide volljährig sind und die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sollte dies nicht der Fall sein, erfragen Sie bitte nochmals die erforderlichen Unterlagen).
Urkunden/Nachweise beider Eheschließenden:

  1. inhaltlich aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag (nicht Geburtsurkunde) von Ihrem Geburtsstandesamt mit allen Hinweisen, 
  2. Sofern Sie schon verheiratet gewesen sind :
    eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit allen Hinweisen oder eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und zusätzlich Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten/`Lebenspartners. Die Urkunden erhalten Sie von dem Standesamt, welches die Ehe geschlossen hat.
  3. Sofern sie bereits den Lebenspartnerschaftsbund geschlossen hatten: eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsbuch von Ihrem Standesamt, welches die Lebenspartnerschaft beurkundet hat und Urteil über die Auflösung der Lebenspartnerschaft.
  4. Geburtsurkunden von gemeinsamen minderjährigen Kindern, Vateschaftsanerkennungen, beglaubigte Abschriften der Sorgerechtserklärungen (sofern diese abgegeben wurden).
  5. Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes. Diese erhalten Sie bei der örtlichen Meldebehörde Ihres Wonsitzes (wenn Sie in unserem Amtsbereich Ihren Hauptswohnsitz haben, dann brauchen Sie diese nicht vorher besorgen).
  6. Personalausweis oder Reisepass.

Hinweise:

Sofern einer der Eheschließenden nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, oder es sich um ausländische Urkunden handelt (z.B. Geburt, Eheschließung im Ausland) sind alle ausländischen Urkunden je nach zwischenstaatlicher Vereinbarung mit einer Apostille oder Legalisation zu versehen und mit einer Übersetzung, gefertigt von einem bei einem Deutschen Gericht zugelassenen Übersetzer, vorzulegen. Für genauere Auskünfte über die Formerfordernisse erkundigen Sie sich bitte in jedem Fall bei Ihrem zuständigen Standesamt.

 

Sofern Sie als Gast in Büsum oder Wesselburen heiraten möchten, sind zunächst alle vorab erwähnten Dokumente Ihrem Wohnortstandesamt zur Antragstellung vorzulegen. Bitte teilen Sie dann dort mit, dass Sie in Büsum oder Wesselburen getraut werden und besprechen parallel mit uns den Termin. Wir bekommen dann im Anschluss an die Antragstellung die Unterlagen direkt von Ihrem Heimatstandesamt zugesandt.

Bitte bedenken Sie, dass eine Antragstellung frühestens 6 Monate vor Ihrem Hochzeitstermin möglich ist.

Verbindliche Terminbestätigungen erfolgen erst nach Vorlage der abschließenden und vollständigen Antragsunterlagen.


Sollten Sie noch weitere Fragen und Wünsche haben, setzen Sie sich gerne wieder mit uns in Verbindung.


Die Standesbeamtinnen des Standesamtes Büsum-Wesselburen

 

 

 

 

 

Standesamt Büsum-Wesselburen
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum

 

Ansprechpartnerinnen:

Kerstin Neuschulz   Visitenkarte

Bettina Jochims   Visitenkarte

 

 

 

 

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.     8.00 - 12.00 Uhr

zus. Do. 14:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarungen



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