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Gemeinde-
und Amtsverwaltung
Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Leitweg-ID für das Amt
und die Amtsgemeinden
010515178000097
Veranstaltungen
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Preisliste & Benutzungssatzung & Hygienekonzept
Folgende Gebühren fallen für die Benutzung der Gemeindebücherei an:
- Für Benutzer*innen über 18 Jahren der Gemeinden: Büsum, Büsumer Deichhausen, Westerdeichstrich, Hedwigenkoog,
Warwerort, Friedrichsgabekoog, Oesterdeichstrich 0,00 EUR
- Für Benutzer*innen über 18 Jahre aus anderen Gemeinden jährlich 12,00 EUR
- Für Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und Zivildienstleistende, Rentner*innen und Sozialhilfeempfänger*innen der Gemeinden: Büsum, Büsumer Deichhausen, Westerdeichstrich, Hedwigenkoog, Warwerort, Friedrichsgabekoog, Oesterdeichstrich 0,00 EUR
- Für Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und Zivildienstleistende Rentner*innen und Sozialhilfeempfänger*innen aus anderen Gemeinden jährlich 4,00 EUR
- Für Gäste mit Gästekarte von 30 tägiger Gültigkeit 0,00 EUR
- Für Gäste ohne Gästekarte 10,00 EUR
Sollte ein gewünschtes Buch nicht im Bestand sein, versuchen wir gerne es über den Leihverkehr für Sie zu besorgen. Hierfür erheben wir eine Gebühr von 1,- Euro pro Medium.
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Wenn sie sich in unserer Bücherei als Leserin oder Leser anmelden, tritt folgende Datenschutzerklärung in Kraft:
Anlage Datenschutzerklärung
Datenschutz
Die Gemeindebücherei Büsum ist eine Einrichtung der und unterliegt daher den Datenschutzbestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verwendung personenbezogener Daten in unserer Bücherei. Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Besucher zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO und des LDSG zu behandeln und zu verwenden.
Verantwortlicher
[Bürgermeister Hans-Jürgen Lütje
[Kaiser-Wilhelm-Platz
25761 Büsum
Tel. 04834 / 909-240]
Fax: 04834 / 3415
Email: H-J.Luetje@amt-buesum-wesselburen.de
Datenschutzbeauftragte/r
Martin Meyer
Gemeinde Nordseeheilbad Büsum
Datenschutzbeauftragter
Am Markt 5
25764 Wesselburen
Tel. 01577 / 8860039
Fax 04833 / 425849
E-Mail martin.meyer@amt-buesum-wesselburen.de
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ihre Daten benötigen wir für die Abwicklung der Ausleihe und Rückgabe von Medien, für die Kontaktaufnahme (z.B. um Sie zu informieren, wenn ein vorgemerktes Medium zur Verfügung steht, so Sie das wünschen). Die rechtliche Grundlage bildet Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO: Es handelt sich um vorvertragliche Maßnahmen und die Daten dienen der Wahrung berechtigter Interessen der Bücherei (ordnungsgemäße Ausleihe).
Welche Daten werden erfasst?
Bei der Anmeldung erfassen wir Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ und Wohnort). Die Angabe Ihres Geburtsdatums, Ihrer Telefonnummer oder Ihrer E-Mail-Adresse erfolgt freiwillig.
Bei der Anmeldung von Minderjährigen ist die Angabe des Geburtsdatums verpflichtend, weil wir die gesetzlichen Bestimmungen zur Altersbeschränkung bestimmter Medien einhalten müssen.
Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Bücherei (Ausleihe, Mahnungen, Online-Katalog; mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung: Information über Vormerkungen, auslaufende Leihfristen) verwendet. Sie werden elektronisch gespeichert und entsprechend den Vorschriften der DSGVO geschützt. [Die Datenverarbeitung erfolgt im Wege der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Die Daten können bei Leihverkehrsbestellungen an andere Büchereien weitergegeben werden.
Online-Katalog
Die Bücherei betreibt einen Online-Katalog im Internet. Über diesen Service können Sie Ihr Büchereikonto online einsehen, um z.B. ein Medium zu verlängern. Der Online-Katalog verwendet Cookies, das sind Textdateien, die die Webseite während Ihres Besuchs auf Ihrem Computer speichert und die nötig sind, um einen nutzerfreundlichen Besuch zu ermöglichen.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Gerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie informiert werden, wenn eine Webseite Cookies setzen möchte und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Informationen dazu erhalten Sie auf den Hilfeseiten Ihres Browsers. Wenn Sie Cookies deaktivieren, also deren Speicherung auf Ihrem Gerät verhindern wollen, kann die Funktionalität des Online-Katalogs eingeschränkt sein.
Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter Funktionen erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. [Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.
Was passiert, wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen?
Wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen, können Sie keine Medien mehr ausleihen.
Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie Sie Medien ausleihen oder andere unserer Dienstleistungen nutzen möchten. Spätestens ein Jahr nach Ablaufdatum Ihres Leseausweises werden Ihre Daten gelöscht, sofern keine Medien mehr entliehen und alle Gebühren bezahlt sind.
Welche Rechte haben Sie, was Ihre bei uns gespeicherten Daten betrifft?
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenden Sie sich dazu bitte an den Verantwortlichen, dessen Kontaktdaten Sie oben auf dieser Seite finden.
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der oben angegebenen Adresse an uns wenden. Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Bücherei sich nicht an die Datenschutzbestimmungen hält.
Für die Datenschutzaufsicht ist nach § 17 LDSG das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel zuständig.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch möglich ist.
Corona-Hygiene-Konzept – Maßnahmenkonzept für die Gemeindebücherei Büsum vom 17.08.2020
Die nachfolgend beschriebenen, besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen vorrangig das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Gesundheit der Beschäftigten, der Besucherinnen und Besucher der Bücherei zu sichern.
1. Mitarbeiterinnen sollen ausreichend Abstand (mind. 1,5 m) zu anderen Personen halten. Im Bereich der Kundentresen sind transparente Abtrennungen installiert.
2. In dem Sanitärräum für die Mitarbeiterinnen wird hautschonende Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung gestellt. Die Reinigung der Hände hat regelmäßig zu erfolgen. Es erfolgt mindestens täglich eine Grundreinigung.
3. Die Besucherräume sind regelmäßig, mindestens halbstündlich, durch Stoßlüftung zu lüften, um die Luftqualität zu fördern.
4. Besprechungen sind auf das absolute Minimum zu reduzieren. Wenn sie unvermeidbar sind, muss ausreichender Abstand (min. 1,5 m) zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gegeben sein.
5. Die Nutzung von Verkehrswegen wird so angepasst, dass der ausreichende Abstand eingehalten werden kann. Es wird eine Einbahnstraßenregelung erstell. Entsprechende Schilder weisen darauf hin. Zugang und das Verlassen der Bücherei wird überwacht. Nicht genutzte Bereiche sind gut sichtbar abzusperren.
6. Die Arbeitsmittel sind personenbezogen zu verwenden.
7. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung sind ausschließlich personenbezogen zu benutzen.
8. Der Zutritt betriebsfremder Personen wird auf 5 Personen (= 5 Körbe, die am Eingang ausgegeben werden) gleichzeitig beschränkt. Betriebsfremde Personen sind verpflichtet, eine Alltags-Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Der Zutritt wird ausschließlich auf das Zurückbringen, Verlängern und Ausleihen von Medien beschränkt. Ein längeres Verweilen in der Bücherei (Zeitungslesen, Hausaufgabenerledigung, Lesen etc.) ist untersagt. Der Internetplatz ist gesperrt. Offensichtlich an Erkältung o. ä. erkrankte Bürgerinnen und Bürger dürfen die Bücherei nicht betreten. Offensichtlich an Erkältung o. ä. erkrankte und bereits anwesende Besucher/innen sind aufzufordern, die Bücherei zu verlassen und das Anliegen telefonisch oder per E-Mail vorzutragen.
9. Handlungsanweisung für Verdachtsfälle Insbesondere Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Beschäftigte mit entsprechenden Symptomen dürfen die Bücherei nicht betreten und müssen zu Hause bleiben. Treten die Symptome erstmalig während der Arbeitszeit auf, so muss die betroffene Person die Bücherei umgehend verlassen. Bis eine ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist, wird von Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten ausgegangen. Die Büchereileitung meldet diesen Fall dem Personalamt in Büsum. Die betroffenen Personen sollten sich umgehend zunächst telefonisch zur Abklärung an einen behandelnden Arzt oder das Gesundheitsamt wenden. Wird eine Infektion mit Coronaviren positiv bestätigt, werden alle Mitarbeiterinnen unverzüglich in Quarantäne geschickt und die Bücherei bis zur Abklärung geschlossen.
10. Die Beschäftigten der Bücherei müssen sog. Alltags-Mund-Nase-Bedeckungen bei nicht vermeidbaren Kundenkontakt unter 1,5 m zwingend tragen. Benutzte PSA ist von sauberer und von der Arbeitskleidung getrennt aufzubewahren und bis zum nächsten Arbeitstag bei mindestens 60 Grad zu waschen.
11. Über die eingeleiteten Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen informiert die Büchereileitung die Beschäftigten umfassend. Die Schutzmaßnahmen sind zu erklären und Hinweise verständlich (auch durch Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen etc.) zu machen. Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Abstandsgebot, „Hust- und Nies-etikette“, Handhygiene, PSA) wird hingewiesen. Auf die Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
12. die Mitarbeiterinnen werden für die Einhaltung der Regelungen in der Bücherei sorgen, z.B. die Erklärung der Einbahnstraßenregelung etc. und für die Desinfektion der Tresen, Spukwände, Türen und Tische sorgen.
Vor der Bücherei werden Abstandsmarkierungen von 2,00 m aufgezeichnet, an denen sich die Leserinnen und Leser halten müssen, während sie auf den Einlass warten.
Es dürfen nur 5 Personen gleichzeitig die Bücherei betreten. Dazu stehen 5 Einkaufskörbe bereit, die nach der Nutzung desinfiziert werden. Sind alle Körbe in Benutzung müssen weitere Gäste warten.
Am Eingang steht eine Infotafel mit den besonderen Regelungen in der Bücherei, die von jedem Leser* innen eingehalten werden müssen.
Es steht im Eingangsbereich ein Desinfektionsspender, der bei Eintritt und beim Rausgehen aus der Bücherei benutzt werden muss.
Der Eintritt und die Nutzung der Bücherei sind im Einbahnstraßenverfahren zu nutzen. Dazu wurden Bereiche abgetrennt und mit gut sichtbaren Schildern und Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Die Bücherei darf nicht länger als 15 Minuten besucht werden.
Tägliche Reinigung (einschließlich Toiletten) durch das Reinigungspersonal der Gemeinde. Kleinkinder müssen an die Hand, dürfen nicht in der Bücherei rumlaufen. Die Bücherei darf ausschließlich zur zügigen Ausleihe genutzt werden. Das Verweilen, um zu Lesen, etc. wird untersagt.
Kundentoiletten bleiben geschlossen und werden nur in dringenden Fällen geöffnet.
Wichtig: Betreten der Bücherei nur zulässig für Personen, die ausleihen/abgeben möchten.