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Schulentwicklungsplanung

Schulentwicklungsplanung bedeutet, dass ein Schulträger (Schulverband Büsum-Wesselburen) langfristig gültige Pläne für die Entwicklung der Schulen in seinem Einzugsbereich aufstellt. Solche Planungen finden ihre Grundlage in Landesgesetzen.

Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes und die Bereitstellung der Sachmittel (Einrichtung, Lehr- und Lernmittel), um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen.

Auch die Gestaltung des Schulangebotes ist Aufgabe des Schulträgers.

Die erforderlichen Gebäude und Sachmittel müssen rechtzeitig für den Unterricht zur Verfügung stehen. Über die Prognose der zukünftigen Schülerzahlentwicklungen sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um dadurch rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen.



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