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Aktuelle Verfahren

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

 

Hier finden Sie eine Übersicht der zurzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Büsum mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Bei allen Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben.

 

Abgeschlossene Verfahren, die durchgeführt wurden, finden Sie im Archiv. Hier können Sie dann z. B. aus den entsprechenden Bebauungsplänen die baulichen Festsetzungen entnehmen, die eventuell für Ihr geplantes Bauvorhaben relevant sind.

 


 

Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Gemeinde Büsum

Der Ausschuss für Ortsentwicklung und Umwelt der Gemeinde Büsum hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 den Entwurf des Landschaftsplanes der Gemeinde Büsum für das gesamte Gemeindegebiet gebilligt.

Der bisher rechtswirksame Landschaftsplan stammt aus dem Jahr 1999. Mittlerweile entsprechen die Planinhalte und dargestellten Biotope in vielen Bereichen nicht mehr der Realität. Dies ist durch die natürlichen Veränderungsprozesse in der Landschaft sowie durch diverse Nutzungsansprüche bedingt und macht eine Neuaufstellung notwendig.

Hierzu findet die öffentliche Auslegung vom 25.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 statt.

Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder auch per E-Mail an svenja.schettiger@amt-buesum-wesselburen.de gesendet werden.

Parallel wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Büsum aufgestellt. Hierzu findet derzeit ebenfalls die öffentliche Auslegung statt.

Die Unterlagen stehen hier zur Einsichtnahme bereit.

 

 


 

 

Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büsum

Der Ausschuss für Ortentwicklung und Umwelt der Gemeinde Büsum hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 den Entwurf des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büsum für das gesamte Gemeindegebiet und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt.

Büsum hat sich in der Vergangenheit dynamisch entwickelt. Um Büsum weiterhin zukunftsfähig zu gestalten, soll eine bedarfsgerechte Flächenvorsorge für Wohnen, Tourismus und Gewerbe durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes betrieben werden.

Hierzu findet die öffentliche Auslegung vom 25.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 statt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder auch per E-Mail an svenja.schettiger@amt-buesum-wesselburen.de gesendet werden.

Parallel wird der Landschaftsplan der Gemeinde Büsum aufgestellt. Hierzu findet derzeit ebenfalls die öffentliche Auslegung statt.

Die Unterlagen stehen hier zur Einsichtnahme bereit.

 


 

 

Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büsum für das Gebiet „südlich des Mitteldeichsweges (K 71), westlich der Heider Straße (B 203) und östlich der Straßen Heiligendamm/ Rügendamm“

und

Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Büsum für das Gebiet „südlich des Mitteldeichsweges (K 71), westlich der Heider Straße (B 203) und östlich der Straßen Heiligendamm/ Rügendamm“

 

Der Ausschuss für Ortentwicklung und Umwelt der Gemeinde Büsum hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 den Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Büsum für das Gebiet „südlich des Mitteldeichsweges (K 71), westlich der Heider Straße (B 203) und östlich der Straßen Heiligendamm/ Rügendamm“ und der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 der Gemeinde Büsum für das Gebiet „südlich des Mitteldeichsweges (K 71), westlich der Heider Straße (B 203) und östlich der Straßen Heiligendamm/ Rügendamm“ und die Begründungen mit Umweltbericht gebilligt.

Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbauflächen für den individuellen Wohnungsbau geschaffen werden.

Hierzu findet die öffentliche Auslegung vom 15.05.2023 bis zum 16.06.2023 statt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder auch per E-Mail an svenja.schettiger@amt-buesum-wesselburen.de gesendet werden.

 

Die Unterlagen stehen hier zur Einsichtnahme bereit.

 


 

 

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Büsum für das Gebiet „südlich des alten Seedeiches, östlich der Südumgehung Hafentörn, nördlich der Klärschlammvererdungsanlage – Flächen rund um das Forschungs- und Technologiezentrum im Büsumer Hafenkoog“

 

Der Ausschuss für Ortentwicklung und Umwelt der Gemeinde Büsum hat in ihrer Sitzung am 28.03.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Gemeinde Büsum für das Gebiet „südlich des alten Seedeiches, östlich der Südumgehung Hafentörn, nördlich der Klärschlammvererdungsanlage – Flächen rund um das Forschungs- und Technologiezentrum im Büsumer Hafenkoog“ gebilligt.

Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Erweiterungsbau am Bestandsgebäude des „Wirtschafts- und Wissenschaftspark mariCUBE“ in südöstlicher Richtung geschaffen werden.

Hierzu findet die öffentliche Auslegung vom 12.05.2023 bis zum 14.06.2023 statt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder auch per E-Mail an svenja.schettiger@amt-buesum-wesselburen.de gesendet werden.

 

Die Unterlagen stehen hier zur Einsichtnahme bereit.

 



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