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Aktuelle Verfahren

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

 

Hier finden Sie eine Übersicht der zurzeit laufenden Bauleitplanverfahren der Gemeinde Wesselburen mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Bei allen Plänen, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich im Laufe des weiteren Verfahrens noch inhaltliche Änderungen ergeben.

 

Abgeschlossene Verfahren, die durchgeführt wurden, finden Sie im Archiv. Hier können Sie dann z. B. aus den entsprechenden Bebauungsplänen die baulichen Festsetzungen entnehmen, die eventuell für Ihr geplantes Bauvorhaben relevant sind.

 

 


 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Wesselburen für das Gebiet „westlich der Bahnhofstraße, südlich des Todtenhemmer Weg und östlich der Berliner Straße“

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Verkehr und Bauangelegenheiten der Stadt Wesselburen hat seiner Sitzung am 01.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Wesselburen für das Gebiet „westlich der Bahnhofstraße, südlich des Todtenhemmer Weg und östlich der Berliner Straße“ beschlossen.

 

Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden sowie Gebäuden mit sozialen Angeboten im innerstädtischen Bereich geschaffen werden.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird dazu die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Die Unterlagen stehen hier zur Einsichtnahme bereit.

 


 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Wesselburen für das Gebiet „nördlich des Grünen Weges, östlich der Helgoländer Straße, südlich der Büsumer Straße und westlich des Todtenhemmer Weges“

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Verkehr und Bauangelegenheiten Wesselburen der Stadt Wesselburen hat in seiner Sitzung am 02.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Wesselburen für das Gebiet „nördlich des Grünen Weges, östlich der Helgoländer Straße, südlich der Büsumer Straße und westlich des Todtenhemmer Weges“ gebilligt.

Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Ausweisung eines zentrumsnahen Wohngebietes geschaffen werden.

Hierzu findet die öffentliche Auslegung vom 13.06.2023 bis zum 14.07.2023 statt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Es besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder auch per E-Mail an svenja.schettiger@amt-buesum-wesselburen.de gesendet werden.

 

Die Unterlagen stehen hier zur Einsichtnahme bereit.

 


 

Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Wesselburen für das Gebiet „Büsumer Straße 9 b - Feuerwehrgerätehaus“

 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Umwelt, Verkehr und Bauangelegenheiten der Stadt Wesselburen hat in ihrer Sitzung am 14.06.2022 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Wesselburen auf dem Gebiet „Büsumer Straße 9 b - Feuerwehrgerätehaus“ beschlossen.

Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses zur Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben geschaffen werden.

Die 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Wesselburen soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden.

Da von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen wird, ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten. Hierzu besteht die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Stellungnahmen können schriftlich oder auch per E-Mail an svenja.schettiger@amt-buesum-wesselburen.de gesendet werden.

 

Die Unterlagen stehen hier zur Einsichtnahme bereit.

 

 



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